Steuerfalle bei Minijobs
"Arbeit auf Abruf" gefährdet Minijobs-Status
Arbeitet ein Arbeitnehmer, je nach Arbeitsanfall auf Abruf, muss arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit festgelegt sein, ansonsten gilt fiktiv die gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.
Greift diese Fiktion, ist unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohn die Entgeltsgrenze für einen Minijob überschritten.
Das Arbeitsverhältnis ist dann steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Um bei einem Minijob die Qualifikation "Arbeit auf Abruf" zu vermeiden muss die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags genau überprüft werden.
Sprechen Sie uns gerne an, damit Sie nicht in diese Falle treten.